Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.
Wir sind eine seit über 40 Jahren in Hamburg-Blankenese eingeführte Kanzlei.
Wir legen großen Wert darauf, die uns anvertrauten Rechtsprobleme juristisch versiert, konstruktiv und zeitnah einer dem Ziel des Mandanten gerecht werdenden Erledigung zuzuführen. Mandanten wollen nicht jahrelang belastende Prozesse führen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent hinsichtlich Ihrer Vorgehensmöglichkeiten. Jeder Schritt, den wir gemeinsam gehen, haben wir mit Ihnen abgesprochen. Durch Übersendung von Abschriften der wesentlichen Korrespondenz sind Sie stets auf dem Laufenden. Juristischer Sachverstand, soziale Kompetenz und Kreativität können selbst in vermeintlich festgefahrenen Situationen zu interessegerechten und wirtschaftlichen Lösungen führen.
Hamburg mit 4 Anwälten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 550 Form des Mietvertrags
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle
Der Schriftformmangel ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Es ist unbeachtlich, ob sich die Parteien auf diesen Mangel berufen und ob sie sich des Formmangels bewusst waren OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 705. Die Rechtsprechung geht bei einem Mietvertrag für mehr als ein Jahr von einer widerleglichen Vermutung aus, dass die Mietvertragsparteien die Wirksamkeit des Vertrags von der Einhaltung der Schriftform abhängig machen wollen OLG Brandenburg, ZMR 2009, 841; KG, GE 2002, 1265.