Die Kommentierung 'Vorbemerkung zur Systematik des Mietrechts' sowie zu § 535 BGB wurde von unserer Autorin Dr. Juliane Reichelt verfasst, in freundlicher Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Levin Maurer.
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HEUKING ist mit über 400 fachlich spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an insgesamt acht Standorten in Deutschland vertreten. Die Kanzlei ist damit eine der großen wirtschaftsberatenden deutschen Sozietäten. Zu den nationalen und internationalen Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung ebenso wie Verbände, öffentliche Körperschaften und anspruchsvolle Privatklienten.
HEUKING ist im deutschen Recht in den wesentlichen Wirtschaftszentren tätig und hat sich bewusst gegen eine internationale Fusion entschieden, um ihre eigene und die Unabhängigkeit ihrer Mandanten zu gewährleisten.
Die Kanzlei berät deutsche und ausländische Mandanten, die sie bei Fragen zu ausländischem Recht unterstützt. Dabei ist die Sozietät in ein internationales Netz von Kanzleien eingebettet, mit denen sie auf Good-Friends-Basis zusammenarbeitet, ohne an Exklusivvereinbarungen gebunden zu sein.
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