Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 540
Gebrauchsüberlassung an Dritte
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle